Banausen am Werk
16. Juli 2010 | von Michael Gründel | Kategorie: HäuserkampfAbgeschlagene Stuckrosetten im ehemaligen Ballsaal des Park-Hotels
Es ist schon erschreckend, mit welcher Rohheit und Ignoranz einige Zeitgenossen mit dem historischen Erbe der Stadt umgehen. In einem Streich werden Stuckornamente im ehemaligen Ballsaal des Park-Hotels zerstört. Welche Beweggründe auch immer dahinter stehen mögen – es bleibt zu hoffen, dass die Verantwortlichen dieser Tat empfindlich bestraft werden und darüber hinaus die Rekonstruktion der zerstörten Bauteile finanzieren müssen. Hier gilt es ein Exempel zu statuieren, nicht zuletzt um zu verdeutlichen, dass der Denkmalschutz nicht als freundliche Empfehlung zu verstehen ist, sondern tatsächlich Kulturgüter schützt!
Aber ebenso befremdlich wie der zerstörerische Umgang mit dem Baudenkmal ist die Tatsache, dass offensichtlich über Jahrzehnte nichts, auch nicht von der Stadt Fürth, unternommen wurde, um dieses Denkmal zu konservieren und reaktivieren. Die einzige mir bekannte Anstrengung der Stadt diesbezüglich hätte den Verlust vieler weiterer Baudenkmäler entlang der Breitscheidstraße nach sich gezogen. Der Ballsaal wäre letztlich zu einem stuckverziertem »food-court« in einer portugiesischen »shopping-mall« verkommen. Hoffentlich setzt bei den Verantwortlichen ein Umdenken ein! Die »Denkmalstadt« Fürth muss Zeichen setzen.
Eigenartigerweise ist dieser Akt der Babarei den Fürther Nachrichten erst gestern einen Artikel wert gewesen. Dabei liegt der skandalöse Vorgang an sich schon eine ganze Weile zurück: Unser Stadtheimatpfleger Alexander Mayer hatte darauf schon Anfang Juni in einem seiner Rundbriefe hingewiesen...
Ich sehe hier auch gespielte Empörung der Verantwortlichen bei der Stadt Fürth, um sich als Denkmalschützer aufzuspielen. So verwerflich das Abschlagen der Medallions auch sein mag, bei privaten Hausbesitzern stellt die Stadt Strafanzeige, bei weit schwerwiegenderen Vergehen wie dem für die »Neue Mitte« geplannten Komplettabriß ganzer denkmalgeschützer Ensembleteile wird von Seiten der Stadt via Stadtratsbeschluß grünes Licht gegeben. Hier wird wiedermal mit zweierlei Maß gemessen und das bringt den Denkmalschutz leider bei vielen Bürgern in Verruf...
Dass Dr. Mayer den bedauerlichen Verlust der Stuckmedallions bereits in seinem Rundbrief kundgetan hat, ist meiner Aufmerksamkeit nicht entgangen. Der vorliegende Beitrag zum Thema sollte – so hoffe ich – als Reaktion auf den kürzlich erschienenen Bericht bald in den FN als Leserbrief auftauchen. Daher – lieber Ralph Stenzel – der monierte Zeitversatz.
Dass die Verantwortlichen der Stadt es oft »mediterran« mit der Ausgestaltung des Denkmalschutzes angehen lassen, zeigt auch der Abriss des Stellwerks an der Ottostraße oder der Demontage des Bahnsteiges 1 am Hauptbahnhof. Es bleibt zu hoffen, das in puncto Parkhotel-Ballsaal nicht wieder rein wirtschaftliche oder infrastrukturelle Gründe für die Beseitigung von Baudenkmälern herhalten müssen, sondern deren Erhalte forciert wird!
Die Bezeichnung Banausen ist für diese Tat zu gering. Wie Wikipedia weiß ist ein Banause »eine abwertende Bezeichnung, mit der einem Menschen Mangel an Intellekt, Feingefühl oder Bildung vorgeworfen wird. Verallgemeinert kann jemand als „Banause“ bezeichnet werden, der an einer Sache uninteressiert ist oder oberflächlich urteilt.«
Der oder die Täter dürften wohl keineswegs einen Mangel an Intellekt oder Bildung haben, vielmehr handelten sie vorsätzlich und mit Kalkül. Der Titel des Beitrags müsste deshalb, auch angesichts der möglichen Strafen, eher »Verbrecher am Werk« heißen.
Pressespiegel: »Das Ende einer illustren Ära« (FN)
Nachdem Oberbürgermeister Dr. Jung in jenem Zeitungsartikel unmißverständlich »die Höchststrafe« für den unerhörten Denkmalfrevel gefordert hat, kann man nur hoffen, daß er dem sehr ehrenwerten Herrn (Ex-)Hotelbesitzer und seinen Kumpanen die genannten 250.000 EUR Bußgeld vom Kaufpreis abzieht, zuzüglich aller anfallenden Restaurierungs- und Wiederherstellungskosten, versteht sich. Oder soll über die Affäre jetzt still und leise Gras wachsen? Der ziemlich zahme Artikel der Fürther Nachrichten von heute läßt befürchten, daß sich da keiner mehr so recht dahinterklemmen mag, die hiesigen Hofberichterstatter schon gar nicht...
Pressespiegel: »Kunstfrevel noch nicht geahndet« (FN)
Ganz so zahnlos wie befürchtet ist der hiesige Presse-Tiger also glücklicherweise wohl doch nicht...
Wieso kennt man nach einem viertel Jahr den »Schuldigen« angeblich immer noch nicht? Es gibt ja immerhin einen Besitzer und bei dem Saal handelt es sich schließlich nicht um eine Fassade oder einen öffentlich zugänglichen Raum.
(Wenn man in meiner Wohnung Hehlerware entdeckt, dann bekomme ich es auch mit der Staatsanwaltschaft zu tun und kann mich nicht herausreden, ich wüsste nichts von dem Diebesgut...)
Warum wird hier also so lahm agiert?
Und wieso wird jetzt nur noch von einem »fünfstelligen Betrag« gesprochen? Jung hat anfangs die Höchststrafe von 250 000 Euro gefordert – das sind nach Adam Riese 6 Stellen. Warum geht die Stadt mit ihren Forderungen nach unten?
Es wird vermutlich nicht so einfach sein, jemandem die Tat bzw. die Verantwortung dafür hieb‑, stich- und gerichtsfest nachzuweisen. Dieses Problem ist freilich unabhängig von der Höhe des Bußgeldes, denn ein nicht zweifelsfrei Überführter gilt als unschuldig und kann wohl nicht einmal zur Zahlung von 2,50 EUR verdonnert werden. Wer hingegen rechtskräftig verurteilt werden kann, sollte in diesem krassen Falle in der Tat nicht unter dem im Gesetz vorgesehenen Höchstsatz davonkommen!
Im Prinzip schon klar, aber genau das mit der »Verantwortung« lässt mich zweifeln: Was wäre denn z.B., wenn bei einem denkmalgeschützten Wohnhaus die Holzfensterrahmen verbotenerweise herausgerissen würden: Würde dann ein viertel Jahr nach dem »Handwerker«, der die Tat begangen hat, gesucht oder würde nicht einfach der Hauseigentümer ein Bußgeldbescheid bekommen?
Tja, gute Frage. Dazu wäre jetzt der Kommentar eines fachlich beschlagenen Juristen hilfreich...
Da der Handwerker nicht unbedingt erraten kann ob ein Wohnhaus denkmalgeschützt ist oder nicht, wird die Verantwortung meinem Gefühl nach bei dem Besitzer liegen, der auf den Denkmalschutz hätte hinweisen müssen. Wenn er dies freilich getan hat und der Handwerker wurde dennoch destruktiv aktiv, schauts dann natürlich wieder anders aus.
In einem der Öffentlichkeit unzugänglichen, nicht genutzten und bekanntermaßen denkmalgeschützen Saal materialisieren nicht plötzlich destruktiv gestimmte Hammerschwinger aus einem sich plötzlich auftuenden Loch im Raum-Zeit-Kontinuum. Zumindest halte ich das für weit unwahrscheinlicher als die Vermutung, daß da jemand seine Immoblilie vor dem beabsichtigten Verkauf höchst eigenhändig von (um-)nutzungshemmenden »Altlasten« befreien wollte. Was halt zu beweisen wäre...
Für mich steht nach Paragraf 4 Absatz 1 des DENKMALSCHUTZGESETZ der Schuldige eindeutig fest:
»(1) 1 Die Eigentümer und die sonst dinglich Verfügungsberechtigten von Baudenkmälern haben ihre Baudenkmäler instandzuhalten, instandzusetzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen, soweit ihnen das zuzumuten ist. 2 Ist der Eigentümer oder der sonst dinglich Verfügungsberechtigte nicht der unmittelbare Besitzer, so gilt Satz 1 auch für den unmittelbaren Besitzer, soweit dieser die Möglichkeit hat, entsprechend zu verfahren.«
Pressespiegel: »Der Kronzeuge schweigt sich aus« (FN)
Pressespiegel: »Noch keine Aussage zu Kunstfrevel« (FN)
Diese Geschichte ist unglaublich und stinkt zum Himmel! Warum reagiert die Stadt mit einer Fristverlängerung? Bis 20. Januar war alle Zeit der Welt für die Stellungnahme. Will man vielleicht die Fristen so oft verlängern, bis die Tat verjährt ist?
Pressespiegel: »Kunstfrevel bleibt ohne Folgen« (FN)
Eine Schande ! Warum hat man den Ex-Besitzern nicht richtig eine reingewürgt? So hätte man wenigstens einen Teil des Kaufpreises für das Hotel wieder zurückholen können... Oder gar ein ganz schlimmer Verdacht: die stecken alle unter einer Decke und wollen den Saal sozusagen »sturmreif schießen«, damit man ihn dann leichter abreißen kann.
Tja, das war ja leider zu erwarten, dass diese Geschichte ausgeht wie das Hornberger Schießen!
Und solche Gedanken könnten einem tatsächlich kommen...
[...] im Umgang mit unserer »guten Stube«. Zwar sind sie die einzigen, die einen Erhalt des alten Kaisersaals ins Auge fassen, aber das erscheint mir mit zu vielen wenn und abers behaftet und damit nur eine [...]
Pressespiegel: »Das Parkhotel in Fürth« (Vom Spielen und Entdecken)